• Ein Virus, unzählige Fragen.

    Wir behalten den Überblick und informieren Sie über staatliche Hilfen und Kurzarbeit. 

News

Hilfsangebote für Gastronomen

18-03-2020

Ein Virus, unzählige Fragen. Wir behalten für Sie den Überblick!

Was müssen Sie jetzt unbedingt beachten?
Wo können Sie staatliche Hilfen und Kurzarbeit beantragen?

Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt. 

Lassen Sie sich versichern, dass wir fest an Ihrer Seite stehen und alles unternehmen, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zu helfen.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Zuversicht.
Bleiben Sie gesund!

 

Aktueller Stand

Für Betriebe in Hotellerie und Gastronomie gilt bis einschließlich 30.03. 

  • Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie
  • eine Begrenzung auf 30 Gäste, zwischen denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
  • Nach 15 Uhr können Speisen zum Abholen verkauft und ausgeliefert werden.
  • Keine touristischen Übernachtungen

 

Staatliche Hilfen für Gastronomen

Der Staat hat bereits ein unbegrenztes Kreditprogramm für Unternehmen angekündigt. Wenn Sie eine Finanzierung aus den verabschiedeten Programmen nutzen möchten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank bzw. an Ihren Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.

Des Weiteren soll die KfW Sonderprogramme vorbereiten und so schnell wie möglich einführen. Sollte Ihr Betrieb in krisenbedingte Finanzierungsschwierigkeiten geraten, können Sie diese beantragen. Das genaue Startdatum für diese Sonderprogramme steht jedoch noch nicht fest.

KfW Coronahilfe

 

Was muss ich jetzt unbedingt beachten?

Der DEHOGA hat ein offizielles Merkblatt zur Krise veröffentlicht. Dort findet man auf 10 Seiten detaillierte Angaben.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die strengen Hygieneregeln in der Gastronomie sind nun wichtiger als je zuvor.
  • Lebensmittel werden aktuell nicht als Überträger gesehen.
  • Wenn das Gesundheitsamt eine Schließung fordert, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Corona erkrankte Mitarbeiter haben den Anspruch auf Gehalt nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz.
  • Bei einer Epidemie/Pandemie greift die höhere Kraft und der Gast ist bei Stornierungen von seiner Zahlungspflicht befreit.
  • Wenn ein Betrieb geschlossen wird, sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.
Merkblatt herunterladen

 

Krisenmanagement

Unzählige Betriebe in Hotellerie- und Gastgewerbe sind oder kommen in den nächsten Wochen an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Liquidität. Massive Einschränkungen bis hin zu kompletten Schließungen führen zu Existenzängsten, denn Miete, Strom, Wasser und Versicherungen wollen schließlich weitergezahlt werden.

Der DEHOGA hat eine Checkliste mit Ratschlägen für das Krisenmanagement  zusammengestellt. 

Checkliste Coronavirus krisenmanagement

 

Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.

Sie können somit Kurzarbeit anmelden:

  • wenn mindestens 10 % Ihrer Beschäftigten betroffen sind
  • rückwirkend zum 01.03.2020
  • auch für Leiharbeiter/innen

Zu beachten: Um für den März Kurzarbeit bekommen zu können, muss der Antrag bis 31.03. eingereicht werden.

 

Entgeltfortzahlungsversicherung

  • Kleinere und mittlere Betriebe sind gegen die finanziellen Risiken der Entgeltfortzahlung an arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer über die Umlage U1 abgesichert. Diese Versicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Für privat versicherte Arbeitnehmer ist die Krankenkasse zuständig, welche bei Ihnen im Betrieb für die Entgegennahme der Renten- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeträge zuständig ist. 
  • Für geringfügig entlohnte Arbeitskräfte wird die Entgeltfortzahlungsversicherung von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) durchgeführt.

Sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Einzugsstelle um genaue, auf Ihren Betrieb abgestimmte Informationen zu erhalten.

 

Steuerliche Hilfen

Im Rahmen wirtschaftlicher Beeinträchtigungen haben Sie die Möglichkeit zu speziellen steuerlichen Hilfsangeboten der Finanzämter. So können Sie beispielsweise auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer herabsetzen oder sogar komplett aussetzen. Nehmen Sie unbedingt frühzeitig Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt auf und erfragen Sie dort steuerliche Hilfsangebote. 

Bis zum 31.12.2020 wird sogar auf Vollstreckungsmaßnahmen, wie Kontopfändungen, verzichtet, wenn Sie unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.

 

Außer-Haus-Verkauf

Sollten Sie sich für einen Abhol- oder Lieferservice entschieden haben, gilt es verschiedene Punkte zu beachten: 

  • Kapazitäten prüfen und Logistik festlegen
  • Bestellvorgang und Bezahlmöglichkeiten einrichten
  • Speisenangebot auswählen
  • Verpackungsmaterial checken
  • Angebot bekannt machen

Bitte beachten Sie die neue,ab 01.01.2019 gültige Verpackungsordnung!

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