Bereits 2.500 Küchen haben bundesweit eine Bio-Zertifizierung und kommunizieren dies offen an ihre Gäste. Sie haben die Möglichkeit Ihr Unternehmen von einer staatlich anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifizieren zu lassen. Die Regelungen hierfür sind ab sofort durch eine spezielle nationale Verordnung festgelegt. Mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) wurde die Zertifizierung deutlich vereinfacht.

Die Regelungen betreffen alle, die Bio-Lebensmittel bei Mahlzeiten einsetzen und dies bewerben möchten. Dazu zählen Restaurants genauso wie Kantinen und Mensen.

Außer-Haus-Verpflegung
-Verordnung

Essen zubereiten
© Or Hakim@unsplash
Leckeres Essen in einem schicken Restaurant
© Louis Hansel@unsplash

Bio-AHV-Kennzeichnung

Die Kennzeichnungsregeln zielen darauf ab, sowohl eine hohe Transparenz für die Gäste zu gewährleisten als auch eine klare und praktikable Kennzeichnungsmöglichkeit für Küchenbetriebe zu bieten. Um dies mit einem angemessenen Aufwand für Kontrolle und Zertifizierung zu erreichen, sollen die verwendeten Bio-Zutaten und -Erzeugnisse in einer Zutatenliste dargestellt werden. Diese Übersicht informiert die Gäste darüber, welche Zutaten und Erzeugnisse in Bio-Qualität verwendet werden. Die genaue Ausgestaltung der Übersicht entscheidet jede Küche selbstständig.

Auszeichnung des Bio-Anteils

Mit der Regelung können Sie nicht nur die Bio-Qualität kommunizieren, sondern darüber hinaus auch den Geldwerten Anteil der Bio-Produkte. Zur Verfügung stehen Gold (90 bis 100 Prozent), Silber (50 bis 80 Prozent) und Bronze (20 bis 49 Prozent). 

Den Geldwerten Bio-Anteil ermitteln Sie auf Grundlage der Gesamtwareneinkaufs selbst und lassen diesen von Ihrer Bio-Kontrollstelle prüfen. Mit Hilfe der Kennzeichnung wird Ihr Engagement für Ihre Tischgäste transparent sichtbar. 

Ein Unternehmen, das den Öko-Anteil kennzeichnen möchte, muss bio-zertifiziert sein.

Zutaten
© Colllab Media@unsplash
  1. Entschluss zur Bio-Zertifizierung
    Wählen Sie die Bio-Zutaten aus und legen Sie fest, ob zusätzlich der Bio-Anteil aufgeführt werden soll.
  2. Auswahl der Kontrollstelle und Unterzeichnung des (Kontroll-) Vertrags
  3. Aufbereitung der Zertifizierungsdokumente
    Erstellen der Zutatenliste, sowie eine Übersicht der Lieferantenrechnungen, Betriebsbeschreibung usw. und legen diese zur Kontrolle vor.
  4. Kontrolle durch die Kontrollstelle
    Überprüfung der Dokumente, des Bio-Anteils und der korrekten Kennzeichnung der Zutaten.
  5. Ausstellung der Bio-Zertifizierung und des BIO-AHV-Kennzeichens 
  6. Kontrollen in den Folgejahren

Schritte zur Ihrer Bio
-Zertifizierung

Bienenschwarm
© Enrique Vidal Flores@unsplash
Kinder kochen gemeinsam
© AndrzejRembowski - Pixabay

Ausnahme für Kita und Schulen

Für Kitas und Schulen, in denen das Essen vor Ort in eigenen Küchen für den Eigenbedarf zubereitet wird, gibt es eine Ausnahmeregelung. Diese Einrichtungen müssen keine Kontrolle und Zertifizierung für die Kennzeichnung von Bio-Zutaten durchlaufen, wenn das eigene Personal die Speisen direkt in der Einrichtung und ausschließlich für die dort befindlichen Personen zubereitet. Somit können sie den Einsatz von Bio-Lebensmitteln auch ohne Bio-Zertifizierung bewerben. Dies trifft ebenfalls zu, wenn sie von einem nach Bio-AHVV zertifizierten Bio-Catering-Unternehmen beliefert werden.

slash Wissen slash HOGA slash Biozertifizierung Außer-Haus-Verpflegung